Barrierefreie Website: Was das BFSG seit Juni 2025 für Unternehmen bedeutet
Seit 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Wer betroffen ist, was WCAG 2.1 AA verlangt und wie Sie Ihre Website prüfen und barrierefrei umsetzen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei zu gestalten, vor allem Online-Shops und andere Dienstleistungen, bei denen Verbraucher online Verträge schließen. Als Maßstab gilt in der Praxis die Norm EN 301 549, die auf die Web-Richtlinien WCAG 2.1 in Stufe AA verweist.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Was ist das BFSG?
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, aber auch ältere Menschen.
Wer ist betroffen?
| Betroffen sind in der Regel | Nicht betroffen sind in der Regel |
|---|---|
| Online-Shops für Verbraucher | reine B2B-Angebote |
| Online-Buchungen und -Terminvereinbarungen mit Vertragsabschluss | reine Informations-Websites ohne Vertragsabschluss |
| Bankdienstleistungen, E-Books, Personenbeförderung | Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen |
| Apps, über die Verbraucher Verträge schließen |
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für bestimmte Produkte gilt die Ausnahme nicht.
Auch wenn Sie nicht betroffen sind, lohnt sich Barrierefreiheit: Sie erreichen mehr Menschen, und viele Maßnahmen verbessern die Nutzung für alle.
Was bedeutet barrierefrei konkret?
Die WCAG gliedern Barrierefreiheit in vier Prinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte sind für alle Sinne zugänglich, etwa Bilder mit Alternativtext und ausreichender Kontrast.
- Bedienbar: Alles funktioniert auch per Tastatur, ohne Zeitdruck und ohne Elemente, die Anfälle auslösen können.
- Verständlich: klare Sprache, vorhersehbare Bedienung, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.
- Robust: sauberer Code, den auch Hilfsmittel wie Screenreader korrekt auslesen.
Die 10 häufigsten Mängel auf Websites
- Zu wenig Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Für normalen Text gilt mindestens 4,5 : 1, für großen Text 3 : 1.
- Bilder ohne Alternativtext, oder Alternativtexte wie „Bild1.jpg“.
- Keine Tastaturbedienung: Menüs, Schieberegler oder Pop-ups lassen sich nur mit der Maus nutzen.
- Unsichtbarer Fokus: Wer per Tastatur navigiert, sieht nicht, wo er gerade ist.
- Falsche Überschriftenstruktur: Überschriften nur optisch groß, nicht als Überschrift ausgezeichnet.
- Formularfelder ohne Beschriftung, nur mit Platzhaltertext.
- Unklare Fehlermeldungen: „Fehler“ statt „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“.
- Links ohne Ziel: mehrfach „Hier klicken“ oder „Mehr“, ohne zu sagen wohin.
- Videos ohne Untertitel.
- Automatische Bewegung, die sich nicht anhalten lässt.
So prüfen Sie Ihre Website
Selbst in 15 Minuten:
- Navigieren Sie nur mit der Tabulator-Taste durch die Seite. Kommen Sie überall hin, und sehen Sie, wo Sie sind?
- Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
- Prüfen Sie Farbkontraste mit einem kostenlosen Kontrast-Prüfwerkzeug.
- Füllen Sie Ihr wichtigstes Formular falsch aus. Verstehen Sie die Fehlermeldung?
Gründlich: Ein Audit nach WCAG 2.1 AA mit automatischen Werkzeugen und manueller Prüfung, auch mit Screenreader. Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Mängel.
Warum Overlays keine Lösung sind
Sogenannte Barrierefreiheits-Overlays versprechen Barrierefreiheit per Skript. Sie legen eine Bedienleiste über die Seite, ändern aber nichts an den Ursachen im Code. Viele Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, empfinden sie sogar als störend. Barrierefreiheit entsteht im Design und im Code, nicht durch ein Zusatzmodul.
Barrierefreiheit beginnt im Design
Viele Mängel entstehen schon in der Gestaltung: Farben mit zu wenig Kontrast, zu kleine Schrift, Bedienelemente, die nur als Farbe erkennbar sind. Deshalb gehört Barrierefreiheit in das Corporate Design: Farbwerte, Schriftgrößen und Komponenten werden von Anfang an so festgelegt, dass sie die Anforderungen erfüllen.
Was zur Umsetzung gehört
- Audit der bestehenden Website nach WCAG 2.1 AA
- Maßnahmenplan nach Wichtigkeit: zuerst Formulare, Kaufprozess und Navigation
- Umsetzung im Code und, wo nötig, im Design
- Barrierefreiheitserklärung auf der Website
- Regelmäßige Prüfung, weil neue Inhalte neue Barrieren schaffen können
Ist die Website mit vielen Baukasten-Erweiterungen gebaut, kann ein Umbau günstiger sein als viele Einzelkorrekturen. Wann sich welcher Weg lohnt, steht im Beitrag WordPress oder individuelle Entwicklung. Steht ohnehin ein Relaunch an, planen Sie Barrierefreiheit von Anfang an ein.
Barrierefreiheit hilft allen
- Ältere Menschen lesen besser mit hohem Kontrast und größerer Schrift.
- Wer im Sonnenlicht aufs Smartphone schaut, profitiert von gutem Kontrast.
- Klare Struktur und Beschriftungen helfen Suchmaschinen und KI-Assistenten, Inhalte zu verstehen.
- Gute Formulare werden häufiger vollständig ausgefüllt.
Barrierefreie Websites mit dezign.de
Wir gestalten und entwickeln Websites nach WCAG 2.1 AA, vom Corporate Design bis zum Code, aus einem Team. Mehr zu Gestaltung und Webdesign steht auf der Seite Design & Marke, zur technischen Umsetzung auf der Seite Entwicklung. Einen ersten Blick auf Kontraste, Struktur und Bedienung Ihrer Website bekommen Sie im kostenlosen Digital Check.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meine Unternehmenswebsite?
Das hängt davon ab, was die Website leistet. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter. Können Verbraucher über die Website Verträge schließen, etwa im Online-Shop oder bei Online-Buchungen, sind Sie meist betroffen. Lassen Sie Ihren Fall im Zweifel rechtlich prüfen.
Bin ich als kleines Unternehmen ausgenommen?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen. Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Die Marktüberwachung der Länder kann Mängel beanstanden und die Beseitigung verlangen. Bei Verstößen sind Bußgelder möglich. Zudem können Verbraucherverbände tätig werden.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein. Overlays legen eine zusätzliche Bedienleiste über die Seite, beheben aber selten die Ursachen wie fehlende Beschriftungen, falsche Struktur oder schlechte Tastaturbedienung. Barrierefreiheit entsteht im Code und im Design.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Information auf Ihrer Website, die beschreibt, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. Betroffene Unternehmen müssen sie bereitstellen, meist als eigene Seite, die im Footer verlinkt ist.
Wie aufwendig ist es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Zustand ab. Kontraste, Beschriftungen und Überschriften sind oft schnell korrigiert. Ist die Seite mit vielen Baukasten-Elementen gebaut, kann ein Umbau sinnvoller sein als viele Einzelkorrekturen. Ein Audit zeigt, welcher Weg günstiger ist.


